Betriebsanweisungen

RALPH LAUREN BETRIEBSANWEISUNGEN

RALPH LAUREN und seine Tochtergesellschaften sowie Niederlassungen (darunter auch CHAPS und CLUB MONACO) sind bemüht, ihre betrieblichen Abläufe weltweit nach ethisch vertretbaren Grundsätzen durchzuführen und gleichzeitig die Würde der Mitarbeiter zu achten. Wir erwarten, dass unsere Geschäftspartner und deren Lieferanten sowie unsere Lieferanten für Produkte, Materialien und Besätze, unsere Dienstleister und Subunternehmer unsere Richtlinien sowie geltendes Recht und Vorschriften im Rahmen ihrer eigenen betrieblichen Abläufe respektieren und beachten. Sollte eine Richtlinie oder Vorgabe des Unternehmens nicht im Einklang mit dem Gesetz stehen, gilt der jeweils höhere Standard.

Unsere Geschäftspartner und deren Tochtergesellschaften müssen über eine transparente Dokumentation verfügen und für betriebliche Effizienz, soziale Compliance-Standards, Nachhaltigkeit in Umweltfragen sowie fortwährende Verbesserungen sorgen.

  1. RECHTLICHE UND ETHISCHE STANDARDS

Unsere Lieferanten müssen sämtliche internationale, nationale und lokale Gesetze einhalten, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf: Gesetze zum internationalen Handel, zu Gefahrenstoffen, zur Produktsicherheit, zu Interessenkonflikten, das Anti-Korruptionsgesetz, das Arbeitsrecht und die Gesetze zum geistigen Eigentum.

Compliance-Standards im internationalen Handel – Lieferanten müssen das geltende internationale Recht in Bezug auf Import und Export von Produkten inklusive der korrekten Etikettierung von Herkunftsland und Produktinformationen einhalten. Lieferanten sollten in Bezug auf sämtliche Produkte und Dienstleistungen am Customs-Trade Partnership Against Terrorism Program (C-TPAT) teilnehmen, wie vom Ministerium für Innere Sicherheit der Vereinigten Staaten gefordert.

Produktsicherheits- und fortdauernde Gefahrenstoffgarantie – Lieferanten müssen die geltenden Gesetze und Bestimmungen zu Produktsicherheit und Gefahrenstoffen des verkaufenden Staates bzw. Landes einhalten. Wir halten die Bestimmungen der American Apparel and Footwear Association in Bezug auf deren Schadstoffliste sowie die REACH-Verordnung ein.

Interessenkonflikte / Korruption – Lieferanten dürfen Vergütungen egal welcher Art (Geschenke, Rabatte, Dienstleistungen, Darlehen, Zahlungen) an oder von Mitarbeitern oder Partnern der Ralph Lauren Corporation, Dienstleistern, Regierungsangestellten oder Politikern in direkter oder indirekter Form weder anbieten noch annehmen.

Subunternehmer – Lieferanten dürfen nur vorab genehmigte Zulieferer aus dem produzierenden oder dienstleistenden Gewerbe gemäß den Unternehmensanforderungen als Subunternehmer beauftragen. Lieferanten sind dafür verantwortlich, dass ihre Subunternehmer die hier aufgeführten Kriterien erfüllen. Wir gewähren keinerlei Toleranzen für ungenehmigte oder unautorisierte Subunternehmer.

  1. ARBEITSSTANDARDS

Mitarbeiterbeziehungen – Jegliche Form der Beschäftigung und Mitarbeit muss ausnahmslos freiwillig erfolgen. Verpflichtungen für Mitarbeiter gemäß des Arbeits- oder Sozialversicherungsgesetzes, die sich aus dem regelmäßigen Beschäftigungsverhältnis ergeben, dürfen nicht durch Maßnahmen zur Umgehung nationaler oder lokaler Gehalts- bzw. Sozialleistungsvorgaben oder des Arbeitsrechts umgangen werden. Lieferanten sollten Zeitarbeitsverträge nur in Einzelfällen abschließen und diese allmählich in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse umwandeln.

Gehälter und Sozialleistungen – Lieferanten müssen sämtliche Gesetze zur Regelung der nationalen und lokalen Gehälter, der Bezahlung von Überstunden sowie der gesetzlich vorgegebenen Sozialleistungen einhalten. Die Richtlinien zu Gehältern und Sozialleistungen müssen mit den geltenden nationalen Standards übereinstimmen. Gehälter sollten pünktlich gezahlt werden und es sollte eine aktuelle Lohnabrechnung für jeden Zahlungszeitraum vorliegen.

Arbeitsstunden – Sämtliche reguläre sowie zusätzliche Arbeitsstunden müssen freiwillig und in Einklang mit der nationalen Gesetzgebung geleistet werden. Beschäftigte dürfen nicht zu übertriebenen Arbeitsstunden oder Überstunden gezwungen werden und müssen mindestens einen von sieben aufeinanderfolgenden Tagen frei haben.

Transparente Dokumentation – Wir akzeptieren keinerlei unvollständige Dokumentation. Wir erwarten, dass die gesamte Dokumentation zu jedem Zeitpunkt akkurat und transparent ist.

Gesundheit und Sicherheit – Lieferanten müssen ihren Mitarbeitern ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zur Verfügung stellen. Arbeiter dürfen keinen unhygienischen oder gefährlichen Lebens- bzw. Arbeitsbedingungen ausgesetzt sein. Vom Lieferanten zur Verfügung gestellte Wohnräume müssen sich in einem separaten Gebäude befinden und dürfen nicht mit Fabriken oder Lagern verbunden sein. Jeder Lieferant muss sicherstellen, dass die Gebäudesicherheit und der Brandschutz gewährleistet sind, regelmäßig Übungen zur Notevakuierung durchführen und mehrfach täglich die Ausgänge auf Notfalltauglichkeit prüfen.

Kinderarbeit – Lieferanten dürfen keinerlei Kinderarbeit (Mitarbeiter unter 16 Jahren) einsetzen. Mitarbeiter im Alter zwischen 16 und 18 Jahren dürfen keine Nacht- bzw. Gefahrenarbeit verrichten. Ausbildungsprogramme werden individuell überprüft.

Vereinigungsfreiheit – Lieferanten sollten das Recht der Mitarbeiter auf freie Mitgliedschaft in einer Tarifverhandlungsorganisation respektieren, ohne diese hierfür zu bedrängen. Wenn das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlung gesetzlich eingeschränkt ist, muss der Lieferant die Gelegenheit zur Vereinigung und Tarifverhandlung auf andere Art ermöglichen. Arbeiter, die sich für eine Mitgliedschaft in solch einer Organisation entschieden haben, dürfen nicht diskriminiert oder disziplinarischen Maßnahmen unterzogen werden. Die Vertreter der Organisationen müssen per lokaler Gesetzgebung oder im Rahmen des beiderseitigen Einverständnisses zwischen Mitarbeiter und Organisation Zugang zu ihren Mitgliedern haben.

Zwangsarbeit oder Ausbeutung – Lieferanten dürfen keinerlei Materialien oder Dienstleistungen nutzen bzw. den Kauf dieser veranlassen, die die Zwangsarbeit, die Ausbeutung, den Menschenhandel, die Nötigung oder die Sklaverei fördern oder einsetzen. Sämtliche Arbeitsleistung muss freiwillig erfolgen.

Disziplinarische Maßnahmen – Lieferanten dürfen gegen ihre Mitarbeiter keinerlei körperliche oder seelische Gewalt anwenden bzw. Geld- oder sonstige Strafen erlassen.

Diskriminierung und Belästigung – Lieferanten dürfen bei der Einstellung und Beschäftigung von Mitarbeitern keinerlei diskriminierende oder belästigende Kriterien, zum Beispiel eine Bezahlung auf Grundlage von Rasse, Hautfarbe, Religion, sexueller Orientierung, Alter, Familienstand, Behinderungen sowie ethischer bzw. nationaler Herkunft oder von anderen gesetzlich geschützten Eigenschaften, zugrunde legen.

  1. TIER- UND UMWELTSCHUTZ

Unsere Lieferanten müssen sich für den Tier- und Umweltschutz einsetzen und ihre betrieblichen Abläufe auf die lokal und international anerkannten Umweltgesetze sowie optimalen Vorgehensweisen abstimmen. Außerdem müssen sie mit Rücksicht auf die Umwelt und die lokalen Gemeinden agieren und die Abholzung, die Verschmutzung, den Habitatverlust und die Erhöhung der Treibhausgasemissionen vermeiden.

Herkunftsprinzip – Lieferanten müssen unsere Prinzipien, Praktiken und Bestimmungen, gemäß derer Tiere in unserer Lieferkette nach ethischen und menschlichen Grundsätzen zu behandeln sind, einhalten. Wir erwarten, dass Lieferanten, die Five Animal Freedoms im Umgang mit Tieren beachten.

Umweltgenehmigungen – Lieferanten müssen sämtliche geltende Umweltgesetze und -bestimmungen derjenigen Regionen, in denen sie tätig sind, einhalten. Alle relevanten Lizenzen und Genehmigungen müssen auf aktuellem Stand sein.

Abwasserentsorgung – Lieferanten sollten bemüht sein, Wasser äußerst effizient einzusetzen. Die gesamte Abwasserentsorgung muss unter Einhaltung der relevanten lokalen Gesetzgebung oder der BSR-Richtlinien (Business for Social Responsibility) erfolgen.

Abfallentsorgung – Lieferanten sollten bemüht sein, ihren Abfall zu minimierenund geeignete Maßnahmen ergreifen, um sowohl Sonderabfall als auch regulären Abfall ordnungsgemäß zu entsorgen.

Chemikalienmanagement – Chemikalien müssen ordnungsgemäß gelagert und etikettiert werden. Für unsere Produkte verwendete Chemikalien müssen die Bestimmungen der American Apparel and Footwear Association in Bezug auf deren Schadstoffliste sowie die REACH-Verordnung einhalten.

Letzte Überarbeitung: März 2019